Aus Zweckmäßigkeitsgründen kann dieses Angebot in einzelnen Punkten von Ihrer Anfrage abweichen. Bitte prüfen Sie vor Auftragserteilung, ob Sie damit einverstanden sind!
Holz ist ein Naturbaustoff. Risse und Verdrehungen sind, soweit keine statischen Nachteile auftreten, kein Mangel. Fugen zwischen Holz und Außenputz sind Wartungsfugen und unterliegen keiner Gewährleistung.
An dieses Angebot halten wir uns vier Wochen gebunden. Ein Liefertermin wird gesondert vereinbart.
Die Zahlungsbedingungen werden gesondert vereinbart. Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass unser Warenkreditversicherer eine Deckungszusage erteilt. Sollte eine Deckungszusage versagt werden, wird eine neue Zahlungsvereinbarung getroffen, die uns eine höhere Sicherheit bietet. Bis dahin kann unsere Leistung zurückgehalten werden.
Wir behalten wir uns vor, eine Bankbürgschaft in Höhe des Auftragswertes zu verlangen.
In jedem Falle werden mit Auftragserteilung 50% des Vertragswertes fällig. Vor Anlieferung Vorkasse abzgl. 3% Skonto.
Die Montageleistung wird in einem separaten Vertrag gebunden, der mit der jeweiligen Vertragsfirma abgerechnet wird zu den dort verankerten Zahlungsbedingungen.
Soweit unsere Leistung auch mit Montage der Holzkonstruktion besteht, gilt die VOB/B. Holzfeuchte entsprechend DIN 1052 Teil2 (April 1988), Abschnitt 10.4 (Holzfeuchte im Innern bis zu 25 %).
Der Angebotspreis schließt den Transport durch eine Spedition auf die mit Sattelkraftfahrzeug für Schwertransporte befahrbare Baustelle(ohne Entladung für den Fall Lieferung Bausatz) ein. Der Transport erfolgt auf Verlangen des Auftraggebers auf die von ihm benannte Baustelle bis 150 km im Umkreis von 14542 Werder(Havel). Größere Entfernungen auf Anfrage.
Falls eine Entladung erfolgen soll, ist zu klären, ob es eine erschwerte Baustellenzufahrt(enge Einfahrt, 2. Reihe oder Sackgasse) gibt. Die Entladungskosten werden nach Vorliegen der Gegebenheiten separat angeboten.
Die Versendung erfolgt auf eigene Gefahr des Käufers. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über. Dies gilt auch für Teillieferungen und dann wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
Der Transport der Bauelemente zur Baustelle auf öffentlichen Straßen bedarf einer Vielzahl von Ausnahmegenehmigungen mit zahlreichen Beschränkungen und Auflagen wegen
Überlangen und Überbreiten. Schadensersatzansprüche wegen verkehrsbedingter Transportverzögerungen sind ausgeschlossen.
Technische Änderungen, die nicht qualitätsmindernd sind, bleiben vorbehalten.
Wir weisen daraufhin, dass bei Eigenmontage entsprechende handwerkliche Fähigkeiten und arbeitsschutztechnische Kenntnisse vorhanden sein müssen. Wir empfehlen die gefertigten Produkte durch Fachbetriebe montieren zu lassen.
Gerichtsstand: Potsdam
WFG Finnhütten Gesellschaft
14542 Werder (Havel)
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Telefon: +49 152 018 72 531
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